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Privater Autokauf
Hallo!
Habe für meinen Jungen ein Auto von Privat gekauft.Der TÜV wurde 10,2010 gemacht war aber seidem abgemeldet. TÜV ohne Mängel. Im Kaufvertrag steht technisch in Ordnung. Gekauft wie gesehen. Das Auto haben wir geholt und gleich in die Werkstatt gebracht wegen Nachrüstung KLR. Seidem steht das Auto da oben. Mein Mechaniker rief heute an da das Auto erhebliche Mängel aufweist. Radlager vorne Bremssattel, Radnabe, Spurstange rechts. Habe mich mit dem Verkäufer in Vebindung und davon berichtet. Mein Vorschlag war das er sich an den Kosten beteiligt. Er lehnte ab und meinte gekauft wie gesehen.
Habe ich nun rechtlich irgend eine Möglichkeit da noch was dran zu machen? 560 Euro Reparaturkosten sind kein Pappenstiel.
Danke für eure Antworten im Vorraus- Gefragt von zicke-sgh am 2. Feb 2011 um 20:58
- Schlagwörter: Privatkauf erhebliche Mängel
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Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass Verkauf wie Besehen dazu führt, dass die Mängel, die man nicht sehen konnte, eben auch nicht ausgeschlossen sind.
- Beantwortet von fitz
am 2. Feb 2011 um 23:31
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- Beantwortet von fitz
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meiner meinung nach ist der verkäufer (auch wenn's ein privatverkauf ist) dafür verantwortlich, dass der wagen so mangelfrei ist, wie abgesprochen bzw. im kaufvertrag festgeschrieben.. er kann sich jetzt nicht einfach aus der geschichte raushalten; klingt für mich, als hätte er diese technischen mängel "arglistig verschwiegen" und lacht sich'n ast.. würde da schön dran bleiben!
- Beantwortet von stylewars
am 3. Feb 2011 um 18:50
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- Beantwortet von stylewars
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Hallo Zicke!
Brief schreiben, Frist setzen, Geld einfordern.
Gruß,
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 4. Feb 2011 um 08:03
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- Beantwortet von Peter H.
Hatte mit ihm versucht zu reden. Er meinte gekauft wie gesehen und ich hätte kein anspruch. Er kann ja kein Minus machen und hat soviel in das Auto reingesteckt .Habe jetzt Termin bei nem Anwalt. mal sehen wies weiter geht. Wahrscheinlich komme ich nicht ohne Anwalt bei dem Typen durch.
kommentiert von zicke-sgh am 4. Feb 2011 um 21:42