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  • schnecke007
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    Rücktritt vom Kaufvertag

    Ich hab mir beim Reifenhändler Vorort 4 Alufelgen bestellt .
    Die Felgen wurden bei ihm angeliefert und er hat sie auf meine vorhandenen Reifen ausgezogen.
    Ich hab sie kurz vor Ladenschluß abgeholt und am nächsten Tag erst gesehn das ich 2 silberne und 2 graue Felgen bekommen hab .( haben auch unterschiedliche Aufkleber mit Seriennummern ) Hab sofort beim Reifenhändler angerufen und ihm Fotos gemailt ,später war ich bei ihm mit den Felgen .Er hat sie sich angesehn und bei seinem Zulieferer reklamiert .Der Zulieferer sagt jetzt, er nimmt die Felgen nicht zurück , weil der Reifenfritze sie aufgezogen hat .Der Reifenfritze sagt zu mir das wäre jetzt mein Pech .Er hätte die Felgen so beim Zulieferer bestellt wie ich sie bei IHM bestellt hätte .Das wäre also nicht seine Schuld . Da hab ich doch das Recht vom Kauf zurück zu treten , oder ?

    Ich hab ja schließlich 4 silberne Felgen bestellt und nicht unterschiedliche .

    In seinen AGB steht :

    Liegt ein von uns zu vertrender Mangel vor, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form von Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware , vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen ......

    Ich möchte gerne vom Vertrag zurück treten ,
    dazu hab ich doch damit das Recht , oder ???

    Der Zulieferer nimmt die Felgen ja nicht zurück weil der Reifenfritz sie aufgezogen hat .

    Gefragt von schnecke007 am 22. May 9464 um 13:04
    Schlagwörter: rücktritt vom kaufvertrag agb minderung wandlung 

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