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  • micky22
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    Vollstreckungsbescheid , Kaufrecht

    Ich habe im Dez. 2010 Bei einem Online Juwelier eine Sabo Kette bestellt. Wurde falsch geliefert. Ich schickte sie zurück und der Juweier behauptet die Kette sei nie angekommen. Kann es dummerweise nicht beweisen. Dann überwies ich das Geld 3 mal. Klappte nie , warum kp. Dann überwies ich den Betrag erneut inkl. Mahnungskosten. Und Zeitgleich bzw einen Tag später kam ein Volstreckungsbescheid.Preis der Kette: 22 Euro ...Vollstreckungsbescheid 141 Euro zu zahlen. Wie kann ich nun vorgehen muss ich die vollen 141 Euro zahlen trotz nicht vorhandener Ware ?

    Gefragt von micky22 am 7. Apr 2011 um 13:44
    Schlagwörter: Vollstreckungsbescheid Kaufrecht 

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