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FRAGE
  • Blaffi
    0 0

    Vorkaufsrecht bindend?

    Hallo,

    kann ein Verkäufer vom Käufer ein Tier mit der Begründung zurückverlangen, der Züchter hätte ein Vorkaufsrecht und wolle nun das Tier selbst wiederhaben? Muss das Tier zurückgegeben werden?

    Und was wäre, wenn jemand im guten Glauben ein Tier kauft, der Verkäufer dies aber lediglich gefunden hatte und sich nun der Besitzer meldet und es zurück will?

    Danke für eure Meinung(en)
    Gruß
    Blaffi

    Gefragt von Blaffi am 12. Aug 2010 um 16:44
    Schlagwörter: Vorkaufsrecht bindend 

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ANTWORTEN (1)
  • nuxx
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Hallo Blaffi!

    für bewegliche Sachen sind im Gegensatz zu Grundstücken nur sogenannte schuldrechtliche Vorkaufsrechte möglich. Sprich, du kannst Eigentum an dem Tier erwerben, auch wenn ein anderer Inhaber eines Vorkaufsrechtes bist.

    Das liegt an der Trennung im deutschen Recht zwischen der schuldrechtlichen ( = vertaglichen) und der dinglichen (=Eigentümer, etc.) Ebene.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 13. Aug 2010 um 08:19
    Kommentare (1)
    • Hi nuxx,

      spät aber trotzdem:

      Danke!
      kommentiert von Blaffi am 20. Aug 2010 um 14:48


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