Gefragt von:
tatytata
in
Arbeitsrecht
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300 Tage her
sparbrot's Antworten
Hallo, fallls Sie noch nicht weiter gekommen sein sollten: Schreiben Sie sich selbst ein Zeugnis (das läuft oft so) und mailen Sie das als Vorschlag an den Ex-Arbeitgeber mit erneuter Fristsetzung. Das Arbeitszeugnis ist eine Bringschuld, der AG muss Ihnen ein Zeugnis ausstellen. Nachdem Sie den Vorschlag gemailt haben, rufen Sie die Sekretärin des AG an und fragen nach, was Sie denn nun noch tun sollen, damit Sie zu Ihrem Zeugnis kommen. Kontaktaufnahme ist immer gut. Viel Erfolg!
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250 Tage her |
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