Gefragt von:
czarnyan2199514
in
Strafrecht
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715 Tage her
seppel's Antworten
Grundlegend muss man für Pornoseiten Volljährig sein, 18!. Um rechtsgültige Verträge abschließen zu können, muss man Volljährig sein, 18!
In beiden Fällen liegt dein Alter deutlich unter der Volljährigkeit.
Jetzt kommt es darauf an, welche Kontakt- und Personendaten wie Name und Adresse du beim Vertragsabschluss angegeben hast.
Bei deinen eigenen Daten ist der Vertrag ungültig.
Bei der Angabe von Daten wie z.B. dem Erziehungsberechtigten ist der Vertrag natürlich auch ungültig, da du ihn ja abgeschlossen hast. Dies muss aber erstmal nachgeweisen werden.
Weiterhin könnten weitere Probleme auf den Erziehungsberechtigten zukommen, wie z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht. Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass du einen Vertrag auf einer Pornoseite abschließt?
Desweiteren gilt: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vormund haften für ihre Kinder.
Answered
692 Tage her |
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