Gefragt von:
sirius2
in
Arbeitsrecht
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714 Tage her
rose88's Antworten
Hallo Sirius!
Schau doch mal in ins Mutterschutzgesetz... da steht, dass die Schwangere spätestens 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen muss.. mein papa hat mir grad den Tipp gegeben...
§ 9 des Mutterschutzgesetzes:
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Liebe Grüße,
rose88
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713 Tage her |
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