Du solltest einfach gegen jede Forderung so oft Widersprcuh einlegen, bis es dir plausibel erscheint. Das ist ja schließlich das gute Recht des Bürgers, dass er gegen jedes Handeln der Verwaltung vorgehen kann indem er einfach einen Widerspruch einlegt. Dass in der Verwaltung nicht die hellsten Leute sitzen weiß man ja.... insofern würde ich von dem Recht auch Gebrauch machen!
Eine defekte Aluzuleitung ist ein Mangel, denn man wird wohl davon ausgehen können dürfen, dass das Auto nicht lekt und die Servolenkung geht. ALso hin zum Händler und reklamiere.
Hallo!
Natürlich ist das rechtens. Wenn man ein Hotel bucht, dann muss man auch erscheinen. Man kann nicht nach Belieben später wieder absagen. Wenn das Hotel eine Stornierungsfrist anbietet, dann ist das reine Kulanz, verpflichtet sind sie dazu nicht. Daher können die auch selber bestimmen wie lang sie die Frist ausgestalten. Falls also Sorgen bestehen die Reise antreten zu können, dann sollte man eine Rücktrittsversicherung abschlißeen. Diese zahlt aber meist nur wenn man aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann und nicht weil man es sich beispielsweise anders überlegt hat.
Ich hoffe das hilft?
Viele Grüße!
Wieso das denn? Ich muss meine Buchung einhalten und kann doch nicht einfach nicht kommen wenn ich verbindlich reserviert habe. Ob ich das am Tag der Anreise oder 2 Wochen vorher mache ist doch kein Unterschied.
Unsinn, Nino! Die Klausel nehmen die doch nicht raus, weil sie nicht rechtens ist. Wenn das so wäre, dann hätten sie sie gar nicht in ihren Vertrag aufgenommen. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Recht und Kulanz. Natürlich kann der Hotelier auf seinem Recht bestehen, dann kann er sich aber auch sicher sein, dass der Gast nie wieder kommt und im schlimmsten Falle noch überall rumerzählt wie be******** das Hotel ist... oder er nimmt aus Kulanz die Klausel raus, dann ist der Gast Happy und der Hotelier auch...
Lies übrigens mal den Beitrag von brilli... da hat ein Verbraucherschützer auch noch mal klargestellt, dass man nicht einfach absagen kann wie es einem passt.
Gruß,
bogenpfeil
Also definitiv musst du all dein erlangtes Vermögen angeben wenn du von den Folgen der Privatinsolvenz profitieren willst, dazu wird wohl auch das Auto gehören. Ich glaube aber ein Auto darf gar nicht gepfändet werden, weil es doch zum Leben dazugehört, so wie man ja auch nicht das Bett wegpfänden darf... da ist doch sicher irgendwo geregelt ob ein Auto gepfändet werden darf, oder?
Hi!
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel ist irgendwo geregelt dass man den Gehweg, der zum Grundstück gehört auch säubern muss. Man muss ihn ja im Winter auch von Schnee und Eis räumen. ERkundige dich mal bei deiner Gemeinde!
Grüße
momentan ist in der Diskussion, ob gesetzlich festgeschrieben werden soll, was ein Winterreifen ist. Im Gesetz ist momentan nur von "geeigneter" bereifung die rede, was irgendein gericht für zu unbestimmt gehalten hat. man wird also abwarten müssen ob m+s reifen als winterreifen zu gelten haben, denn bis jetzt kann jeder hersteller selber entscheiden was ein m+s reifen ist!
@nuxx: Das glaube ich allerdings schon. Anderenfalls wüsste die Polizei bei der Kontrolle ja gar nicht um wen es sich hier handeln würde. Außerdem kann es ja sein, dass die Person flüchtig ist und daher festgehalten werden muss. Insofern sollte ein Abgleich mit der Dienststelle erfolgen.
Also Mindestlöhne sind ja an sich schon notwendig.
Denn im ganzen Land gibt es teilweise noch Berufstätige, die absolut unterbezahlt Mordsarbeit leisten.
Wenn man sich da mal die Kik-Affäre mal genauer anschaut?! Wenn sowas nicht an's Licht gekommen wäre, würden diese immer noch für ein paar Euro ihre 8-12 Stunden ableisten..
Somit Mindestlöhne pro, jedoch kann ich mich itzlbitzl bezüglich Aufschwung nur anschliessen.
Es hat sich letzen Monat im Vergleich zum Vorjahr die Arbeitslosigkeit wieder erhöht.. was meiner Meinung nach nicht unbedingt für einen Aufschwung spricht.
Hey Michael!
So wie ich das sehe, bist Du mit 15 beschränkt geschäftsfähig und kannst sowieso nur Verträge schliessen, wenn deine Eltern diese einwilligen.
In dem Fall wissen deine Eltern nichts von dem Kauf, haben somit nicht zugestimmt.
Rein juristisch würde ich also sagen, dass Du keinen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hast und er somit keinen anspruch gegen dich hat. dafür müsste die sache sich jedoch in dem zustand befinden, in dem du sie gekauft hast. ist sie jetzt "abgenutzt", musst du dem händler sozusagen die wertminderung zahlen.
das belügen spielt dann ja keine rolle mehr, da du ja eh erst beschränkt geschäftsfähig warst.
gruß