Gefragt von:
Susanne
in
Ebay-Recht
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538 Tage her
itzlbitzl's Antworten
Ich würde mich lieber freuen, dass der Verkäufer dich aus dem Vertrag gelassen hat. Normalerweise müssen Verträge nämlich eingehalten werden und man kommt da nicht ohne weiteres raus. Wenn du vorher wieder raus willst, dann musst du natürlich auch entstandene Schäden ersetzen... dazu gehören aber nicht die 300 Euro, die anfallen weil jemand anderes jetzt weniger bieten will. Dann muss der Verkäufer eben warten, bis er die Uhr erneut einstellen kann. Er darf aber nicht das erstbeste und günstere Angebot abnehmen. Der Schaden, der ihm wenn überhaupt ensteht ,ist dass die Uhr an Wert verliert, bis er sie erneut einstellen kann.Das dürften aber wenn püberhaupt nur wenige euro sein, denn eine Uhr nutzt sich kaum ab.... ist ja kein auto!
Insofern würde ich schon mal bezweifeln, dass die "Ebay-Community" es merken würde, dass die uhr schon zum 2. Mal eingestellt ist. Der soll also mal schön die Uhr erst mal noch mal einstellen und dann gucken, ob wirklich weniger geboten wird. Oder ihr vergleicht euch halt bei der Hälfte und du zahlst 150€.
Viel erfolg!
Answered
537 Tage her |
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