Gefragt von:
filiz
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Allgemein
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700 Tage her
shaker0202's Antworten
Guck mal in die Gewerbeordnung und speziell § 14!
"(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird."
Bei dir greift wohl Nummer da, da das Stechen von Piercings nicht überlicherweise zum Verkauf von Schmuck dazugehört!
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700 Tage her |
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