Gefragt von:
JFK
in
Verkehrsrecht
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660 Tage her
StanleyKubrick's Antworten
Guten Morgen JFK,
mit "Bauernschläue" hat das hier ehrlich gesagt nichts zu tun. Nur weil Dir die Antwort nicht passt - nämlich, dass Du zahlen musst - musst Du nicht die richtigen Antworten niedermachen...
Guck mal bitte in § 647 BGB:
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
-> Da steht nichts davon, dass ein bestimmtes Verhältnis gegeben sein muss.
Außerdem guck mal bitte in § 273 BGB:
Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
-> Auch daraus ergibt sich, dass die Werkstatt nicht herausgeben muss, solange wie du nicht zahlst.
Gruß
Stanley
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655 Tage her |
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