Gar nichts... die "Ablöse" ist ein normaler Kaufvertrag sonst nichts. Wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass der Vertrag existiert, dann kann man auch nichts machen. In eurem Fall steht es ja wohl Aussage gegen Aussage.
Hallo Laura,
genauso wie alle anderen Einkünfte bei Hartz IV auch. Das heißt die EInkünfte müssen bei der Behörde angegeben werden, wenn man sich nicht des Hartz-IV-Betruges strafbar machen will. Ansonsten in der Einkommenssteuererklärung, also mit dem persönlichen Steuersatz. Wenn du aber eh kein Einkommen hast müsste das unter den Freibetrag fallen.
Gruß
k.
Es gibt einen Unterschied, ob ein Vogel nicht fliegen können wird oder ob er allgemein behindert ist. Wenn ein Mensch nicht laufen kann ist er nicht auch gleich insgesamt behindert. Und deswegen kannst du den Vogel auch zurückgeben.
Kommt drauf an, wie viel es dir wert ist, dass das Auto funktioniert. Ich würde also lieber die Neuteile nehmen, wenn die Vertragswerkstatt das schon sagt... andererseits ist ja klar, dass du bei einem Gebrauchtwagen keine neuen Lager sondern nur alte verlangen kannst.
Hallo!
Hast du das schriftlich, dass er die Reifen bis Winter lagern soll? Dann hau ihm das um die Ohren.... die Reifen gehörten ja schließlich schon dir... wenn er sie einfach entsorgt, dann beschädigt er DEIN eigentum und muss dafür einstehen! Er hätte dich wenigstens benachrichtigen müssen, dass er die Reifen entsorgen will... macht er das nicht, muss er neue Reifen organisieren.
Viel Spaß!
Nein kann man nicht... man kann ja auch sein ganzes Vermögen einfach noch ausgeben, bevor man stirbt... niemand ist verpflichtet seiner Verwandschaft sein sauer verdientes Geld zu überlassen...
Nein, musst du nicht... wenn du den üblichen Passus aufführt ("keine Rücknahme") dann musst du die Skier auch nicht zurücknehmen... es sei denn natürlich die waren von Anfang an kaputt... aber das soll der andere erst mal nachweisen, oder?
Ein Zwang zur Teilnahme am Kabelfernsehen besteht nicht, auch wenn die Mehrheit der Mieter diesen Dienst nutzt.
Der Kabelbetreiber kann mit Auftrag des Vermieters eine sog. Sperrdose setzen lassen, die nur noch den Empfang der Grundversorgung (1./2. und 3. Regionalprogramm) gewährleistet.
Bin ganz der Meinung von Wonderful... besser zum Anwalt. Nachher ärgerst du dich wenn die dir weiter was anhängen. Und Akteneinsicht zu bekommen ist immer viel Wert!
Grüße
Das hängt von dem Einkommen deines Freundes ab. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, die sich am Einkommen orientieren. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Knast.
Beispiel: Wird jemand verurteilt zu 100 Tagessätzen à 16,32 € (weil er ein ganz niedriges Einkommen hat), dann muss er entweder 1632 Euro zahlen oder wenn er das nicht kannt 100 Tage in den Knast.
Gruß
K.
Tja, was soll man da großartig für Tipps geben... verwickel dich nicht in Widersprüche und bereite dich sorgfältig vor. Ansonsten würde ich natürlich niemandem raten sich selbst zu vertreten, da einem dann die Objektivität fehlt. Einen Anwalt an der Seite zu haben, macht sicherlich Sinn, da der auch die rechtliche Bewertung deiner Probleme kennnt und vorallem flexibel reagieren kann, wenn die Richterin oder der Richter etwas anregen.
Viel Glück für morgen! Berichte doch mal wie es lief!
Zu diesem Thema gibt es eine Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt mit dem Aktenzeichen:5 UF 46/08 :
Ein Volljähriger,der nicht in der Ausbildung ist,hat keinen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern.
Das gleiche gilt für einen Volljährigen auch,wenn er seine Ausbildung nicht zielstrebig durchführt.
Also wenn schon der Anwalt an der Hotline meinte, dass es da Probleme geben kann, dann wäre ich besser vorsichtig.
Wie wäre es denn wenn du den Sachverhalt so bei der Behörde schilderst und fragst, ob sie dir nicht vorläufig etwas ausstellen können? Zumindest ein Schreiben, aus dem sich ergibt, dass sie die Genehmigung wieder ausstellen dürfen.
Ich würde nämlich mal vermuten, dass bei der Passkontrolle die Beamten sehen, dass deine Freundin keine Aufenthaltserlaubnis hat und sie dann wieder zurückschicken. Die wissen ja nicht, was die Leute auf dem Amt gesagt haben. Und wie du meintest, hat die Dame ja auch nur gesagt, dass "wahrscheinlich" eine unbefristete Verlängerung erfolgt.
Viel Glück!
Dann würde ich das mit genau der Begründung bei der Schulleitung so vortragen und fordern, dass der Sohn noch später in die Schule darf oder ganz zu Hause bleiben darf. Es ist sowieso ein Unding, dass ein Konzert mit Minderjährigen von der Schule aus besucht wird, das bis nachts um 2 geht. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Kinder doch schließlich bis um 12 Uhr zu Hause sein, solange sie noch nicht 16 sind. Darauf würde ich pochen und dann auch verlangen, dass er wenigstens ausschlafen darf.
Dann geh doch zum Eigentümer. Der kann sich ja bei den Stadtwerken anmelden und du zahslt dann das Geld direkt an ihn, wenn man dich nicht als Untermieter anmelden mag. Oder du sprichst mit dem Eigentümer ob er die Wohnung jetzt nicht direkt an dich vermieten mag, dann kannst du das dochj auch anmelden.
Aber sicher doch... wenn du jemandem aus Versehen sein Auto kaputt machst musst du da für ja auch zahlen. Im Kaufhaus ist das nicht anders, wenn man nicht Acht gibt und ausversehen was runterwirft.
Wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist, dann kannst du ihn abhängen... sicher ist auch eine Einigung per "Handschlag" ein Vertrag... doch du bist nicht an ihn dauerhaft gebunden sondern kannst ihn auch wieder beenden, indem du ihn abhängst. würde das vorher aber mit dem nachbarn absprechen und nicht einfach so das sperren... sonst gibts nachher ärger...
Was ist denn dein Problem? Willst du jetzt deinen Nachbarn verklagen, damit er dir 2,50€ für nen Blumentopf wiedergibt? Entweder man regelt das wie unter zivilisierten Menschen üblich oder man vergisst den Blumentopf, der sicher nicht die Welt kostet...
Dann mal viel Glück... klingt ja alles nicht so sehr erfreulich: Vielleicht würde ich da wirklich im Notfall lieber selber ausziehen als mir DEN Stress anzutun...
Erst mal abwarten ob wirkluch keine Ware kommt. Dann bleibt dir nix anderes übrig als das Geld von denen zurückzufordern. Und nächstes mal besser aufpassen oder bei paypal zahlen... ;-)
Das kann gut sein. Sowas geht sehr schnell ins Geld... meist kommen dann auch noch Anwaltskosten etc. dazu. Ich würde mal bei einem Anwalt nachfragen, der sich darauf spezialisiert hat... der hier soll übrigens laut Auskunft meiner Freundin ganz gut sein: http://www.meine-anwaltsbewertung.de/sebastian-trabhardt-1562.html
Also wenn ich das Urteil von Ryanair damals richtig verstanden haben, dann ging es da um eine andere Konstellation. Da hat Ryanair nämlich die Barzahlung ausgeschlossen und für alles andere Geld verlangt. Man musste(!) also immer Zahlungsgebühren abdrücken. Da hat der BGH gesagt, dass das nicht zulässig ist, da man eine Möglichkeit haben muss, ohne Zusatzkosten zahlen zu können.
Hier in dem Fall is das aber ja ganz anders. Da kann man ja per Lastschrift zahlen und dann hat man die Zusatzkosten eben nicht. Insofern denke ich, dass das auch in Ordnung ist. Schließlich ist es ja auch Mehraufwand, wenn jemand immer erst den Zahlungseingang checken und das dann vermerken muss.
Quark! Kann ja wohl nicht sein, dass ich erst zum Händler muss damit der die Karre repariert. Der hats ja schon ein mal verbockt und dann soll ich ihm das Auto nnoch ein zweites mal geben? Ich finde der muss alles bezahlen wenn wegen ihm das auto liegenbleibt!
Nein, wenn du es nich twarst, dann musst du auch kein Schmerzensgeld zahlen. Erst einmal Zahlung verweigern und alles abstreiten. Im Notfall Anwalt nehmen.
Dann die Polizei wegen Ruhestörung rufen. Ich bezweifele halt dass die was mchen,.. was sollen sie auch tun!? Den Esel können sie ja nicht einschläfern.
Dass der Besitzer nicht hier wohnt ändert ja nix daran dass du ihn auffordern kannst den Esel zu entfernen und sonst dorhste halt mitm Anwalt. Hilft oft.
Ja natürlich. Auch Anwälte kosten Geld und du hast ja eine Anfrage an ihn gerichtet. Für Rechtsanwälte gelten Gebührenvorschriften... die können also nicht einfach so was verlangen... wahrscheinlich hat der Anwalt nach dieser Gebührenvorschrift abgerechnet... oder stand auf der Internetseite, dass eine Anfrage per Mail was kostet? Welche Seite war das denn?
Also eine Vereinbarung von einer Gebühr kann ich darin nicht erblicken... es könnte höchstens sein, dass der Anwalt eben nach gesetzlichen Gebühren abrechnet weil das eine Erstberatung für ihn war... hast du denn schon eine schriftliche Rechnung bekommen? Daraus müsste sich ja ergeben wie er abrechnet...
Wie? Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen den Lohn weiter zu zahlen? Da kann er doch vom Pauschallohn keine Abzüge machen!
Es ist doch im eigenen Interesse der Werkstatt dir einen Brief auszustellen, dass die Montage ordentlich war. Denn wenn sie es nicht war, dann kannst du oder der Vermieter sie ja schliesslich verklagen weil jetzt ein Schaden am Auto entstanden ist. Du solltest also noch mal mit denen reden und ihnen klarmachen dass es in deren eigenen Interesse ist, wenn sie dir den Brief geben. Dann machen sie es sicher auch und dann ab zum Vermieter damit!
Viel Erfolg!
Definitiv nicht... der Vermieter muss fuer die Schaeden aufkommen da er die Mietsache in Ordnung halten muss. Nur wenn der Mieter schuldhaft die Tuer beschaedigt hat, dann darf er das geld vom Mieter zurueckholen.
Zu Wurm 2 (wie sirius2 das so nett schrieb):
Es ist ganz normal, dass man als Mieter für die nutzbare Grünflächen zahlen muss. Du hast ebenso das Recht diese zu nutzen, jedoch nicht das Recht, zu bestimmen was damit passieren soll.
Dies hat einzig und allein m.E. der Eigentümer.
Ferner kannst Du deinen Vermieter zwar auf die "paar Kerle von den Stadtwerken" aufmerksam machen, Du kannst es ihm aber nicht vorschreiben. Trotzdem heisst das selbstverständlich nicht, dass man sich als Mieter alles gefallen lassen muss.
Zu dem Teil, der Dir für die Nutzung zusteht:
Du hast m.E. mit den anderen 12 Parteien zusammen, die dieses Haus bewohnen, das Recht die Grünfläche etc. zu nutzen. Aber einen genauen Teil, sozusagen 1/12, kannst Du nicht beanspruchen.
Hoffe, ich konnte Dir im 2ten Punkt ein wenig helfen..
Kann das von Peter Gesagte so nur bestätigen!
Der Arbeitsvertrag ist richtungsweisend u gilt absolut. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus den AN nicht einfach da hinschicken wo er es für richtig hält; es sei denn der AN willigt ein.
Gruß
Meine Arzthelferin hat mir damals gesagt, man muss bei Auftraggeber beantragen.
Wenn zB deutsche Rentenversicherung ein Gutachten beantragt hat, kann dieses Gutachten nur bei der Rentenversicherung beantragt werden u nicht bei der ausführenden Stelle (Arzt).
Gruß
Hey,
das Datensammlungsprojekt ELENA soll laut Regierung gestoppt werden, jedoch nicht abgeschafft.
Es hat sich wohl als viel zu teuer herausgestellt, soll wohl ab 2012 wieder zur Anwendung kommen.
Wer weiß, was sich in der Zeit ändert!
Guter Artikel hierzu:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-07/elena-gestoppt
Gruß
"Wer während der Insolvenz umzieht behält sowohl seinen Insolvenzverwalter, als auch das zuständige Insolvenzgericht. Man muss aber den Wohnortwechsel innerhalb von (ich glaube) 5 Tagen durch eine Kopie der amtlichen Meldebescheinigung nachweisen. Sicherheitshalber sollte man an den Postnachsendeantrag denken, damit nicht wieder irgendwas aufläuft."
http://www.schlinkert.info/inso.htm
Ich denke mal wenn die Zahlung der Zulage betriebliche Übung ist, dann kann der Arbeitgeber die nicht einfach so streichen. Vielleicht mal beim Betriebsrat fragen wenn ihr einen habt!?
Na ja.. er kann ja auch eigenhändig sanieren. Muss sich ja nicht unbedingt um Schwarzarbeit handeln..
Würde jedoch auch dagegen vorgehen, da es sich eindeutig um eine Ruhestörung handelt, so wie Du schreibst.
Gruß
Danke! Ändert sich denn etwas weil er noch in der Probezeit war? Wahrscheinlich läuft die Probezeit jetzt erneut ab dem Zeitpunkt, wo die neue Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, oder?
Solange Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, darf auch die Wäsche im Garten aufgehängt werden. Dieser gehört zur normalen Nutzung der Mietsache dazu.
Nein, musst du nicht... wenn du den üblichen Passus aufführt ("keine Rücknahme") dann musst du die Skier auch nicht zurücknehmen... es sei denn natürlich die waren von Anfang an kaputt... aber das soll der andere erst mal nachweisen, oder?