Gefragt von:
SUN2307
in
Reiserecht
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683 Tage her
SUN2307's Antworten
Der Veranstalter beruft sich auf Aussage "Geschuldet werden nur die Leistungen im Einzelangebot" und bei der Buchung stand, Mietwagen empfohlen (zum Teil eigene Dummheit, dass geb ich zu).
Aber das Angebot war 120 € teurer als das von einem renomierteren Veranstalter und das "ohne Transfer". Nach dem "Wichtigen Hinweis" klang das dann logisch für mich. Ich habe mich in die Irre führen lassen.
Wie kann man den vorgehen? Verbraucherzentrale oder bringt das nichts?
Answered
683 Tage her |
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