Gefragt von:
maikmueller
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Allgemein
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675 Tage her
maikmueller's Antworten
Da stimme ich ihnen zu, nur ging es nicht genau darum.
In meinem Fall handelt es sich ja um eine Private Veranstaltung und der Veranstalter hat eben keine solche Regelung in den Vertragsvereinbarungen enthalten die besagen, das er einen bezahlten Platz an eine dritte Person vergeben darf.
Mir geht es ja weniger um den Sachverhalt das Person A sein Geld nicht zurück bekommen kann. Es ist ja richtig das der Veranstalter die Kosten ja schon einkaltuliert hat für die Person A (Unterkunft, Verpflehung usw.)
Es geht mir eher um die Tatsache das dieser bezahlte Platz nun einer Person zugute kommt die eben nichts bezahlt hat. Person B kommen doch "unfairer" Weise Leitungen zugute für die alle anderen Zahlen mussten.
So was kann doch nicht Rechtens sein!
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674 Tage her |
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