Gefragt von:
JFK
in
Verkehrsrecht
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660 Tage her
JFK's Antworten
Erstmal Danke für Eure Antworten. Auch ich hatte das Vergnüngen im BWL Studium ein paar Vorlesungen Recht zu besuchen.
Ich sehe das dennoch nicht ganz so. Das Pfandrecht MUSS im Verhältnis stehen. Das ist hier zweifelsfrei NICHT gegeben. Den Anspruch seitens der Werkstatt bestreitet niemand. Dieser kann sodann falls nicht gezahlt wird, privatrechtlich geltend gemacht werden. Ob jedoch die Werkstatt mein Eigentum festhatlen kann....dann bin ich mir nciht soooo sicher. Sorry aber "Bauernschläue" hilf mir hier nicht weiter - ich dachte ggf. hier einen Anwalt zu finden, der eine Möglichkeit sieht der Werkstatt in den A... zu treten. ;-), wie gesagt dennoch vielen Dank!!!
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655 Tage her |
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