Das würde ich mal lieber nen Anwalt fragen. Sonst biste nachher wennd u kündigst deinen Job los und bekommst ihn nicht wieder. Das wäre ja nicht so clever, oder? Frag doch einfach hier... http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/arbeitsrecht/erstberatung-im-arbeitsrecht/
Natürlich muss man einen Ausweis haben. Die Identität muss doch feststellbar sein!!! Ich glaube aber dass man sich auch mit einem Reisepass ausweisen kann, wenn man keinen Perso hat.
Würde ich nicht sagen... der Verkäufer muss nicht nur die Hinsende-. sondern auch die Zurücksendekosten erstatten. Schließlich wars ja seine Schuld, dass es alles so weit gekommen ist.
Wenn ich das richtig sehe, Sebi, dann konntest du doch nichts dafür dass das Paket bei der Post war und nicht weiter befördert wurde wegen des Unwetters. Da kann der dann doch nicht einfach eine Frist setzen, obwohl das Paket schon unterwegs ist. Ich würde dem Herren jetzt mal schreiben, dass er doch alles hat was er will und was er jetzt für ein Problem hatt!?
Hallo! Eine Möglichkeit das Erbe zu sichern gibt es nicht...Man hat ja auch keinen allgemeinen abspruch, Erbe zu sein.wenn der Vater alles ausgibt - was ja auch sein gutes recht ist, schließlich ist es ja Seins - dann bekommt man auch nix
wenn dir vorsatz nachgewiesen werden kann dann sicher schon. aber sonst nicht. oder hast du schon mal erlebt, dass du ein glas gurken im supermarkt zahlen musstest, weil du rangekommen bist
das er den blumentobf behalten kan kan ich mir nicht vorstellen.... auch wenn der etwas kabutt gemacht hat darf er nicht einfach behalten. du bist eingentühmer und darfst ihn wiederverlangen!
Soweit ich weiß werden die Kosten nicht unbedingt für die Dauer der Nutzung abgerechnet. Ausreichend ist schon 1. dass man überhaupt benutzt 2. kein copyright angegeben hat. Letzteres kostet schon gleich noch male xtra... insofern kann das schon sein. die anwaltskosten schlagen ja auch noch mal zu buche. manchmal werden aber auch zu hohe Kosten angesetzt... würde das auch vom anwalt prüfen lassenb evor ich zahle.