Gefragt von:
klinikassistentin
in
Familienrecht
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461 Tage her
Lilly's Antworten
Hallo,
Ihre Antwort steckt schon in der Frage.
Ihr Sohn ist knapp 20 Jahre also volljährig, da er keine Ausbildung macht und auch keine weiterführende Schule besucht gehört er nicht mehr zu den privilegierten Volljährigen somit kein Unterhaltsanspruch auch Ihnen als Mutter gegenüber nicht.
Er hat jetzt eine Erwerbsobliegenheit.
Mein Anraten fordern Sie Ihn auf, sich umgehend Ausbildungssuchend oder Arbeitslos registrieren zu lassen um wenigstens das KG zu bekommen.
Außerdem was macht Ihr Sohn den ganzen Tag wenn Sie 2 Jobs bewerkstelligen.
Er könnte um Sie zu entlasten ebenfalls ein Job suchen bis er wieder einen Ausbildungsplatz hat oder ist er gesundheitlich stark eingeschränkt dann hätte er Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ich geh aber mal aus das dies hier nicht der Fall ist.
l.G.Lilly
Answered
453 Tage her |
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