Gefragt von:
HardRain1
in
Arbeitsrecht
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611 Tage her
Rheinhard's Antworten
Hallo,
haben Sie einen Betriebsrat oder eine Behindertenvertretung und haben die der kündigung zu gestimmt???
Ganz wichtig als gleichgesteellter Arbeitnehmer unterliegen Sie noch einem besonderen Kündigungsschutz, bei Ihnen muß das Integrationsamt der Kündigung zustimmen.
Hat das Integrationsamt der kündigung zu gestimmt???
Wenn nein dann ist die Kündigung ungültig und Sie sollten dagegen vor gehen.
Answered
611 Tage her |
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