Gefragt von:
Nutzer
in
Internetrecht
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609 Tage her
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Danke für die Antwort, Timo!
Das stimmt, dass die Logos geschützte Marken sind, aber das sind ja eigentlich auch die jeweiligen Namen der Unis.. Ich als Laie hätte gedacht, dass eine Liste mit den Logos ungefähr auch dem Lebenslauf entspricht - dort führt man ja auch aus, für welche Unternehmenman tätig war, welche also auch quasi als Kunden angesehen werden können. Schwieerisch.. Eventuell schreibe ich tatsächlich die Universitäten mal an, mal schauen. Vielen Dank!
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609 Tage her |
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