Gefragt von:
mamarieke
in
Nachbarrecht
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571 Tage her
georgi's Antworten
Moin Mamarike,
sie könnten gegen den Eigentümer des Grundstücks, über das Bauamt, vorgehen, wenn die Abstandsgrenze nicht eingehalten worden ist. Das Bauamt würde dann einschreiten, notfalls den Klageweg beschreiten. Manchmal werden auch Geldstrafen festgesetzt, wenn die Abstandsflächen durch den Nachbarn nicht eingehalten werden. Insofern können Sie seine zu dichte Bebauung wieder entfernen lassen. Selbst zu nah an die Grenze zu bauen würde ich aber lassen, denn merkt es das Bauamt, dann müssen sie eventuell selber wieder zurückbauen oder eine Geldstrafe zahlen.
Answered
570 Tage her |
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