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EifelForest
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Allgemein
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592 Tage her
EifelForest's Antworten
Danke für die schnelle Antwort. Aber es wurden keine kosten gemeldet vorab, auf die internetzseite von den Anwalt seht nix und die antwort in email war sehr kurz.
Hierunter die antwort:
* Ihre Anfrage vom 28.05.10 bgzl. Erstkaufrecht Nachbarland
Sehr geehrter Herr van der Schans,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 28.05.10 sind wir selbstverständlich gerne zu dem erbetenen anwaltlichen Rat bereit. Hierzu können Sie mit unserer Kanzlei jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.
Schon an dieser Stelle allerdings erlauben wir, darauf hinzuweisen, dass Sie aus Ihrer bloßen Anliegereigenschaft heraus keinerlei Vorkaufsrecht bezüglich eines Teils der nachbarschaftlichen Parzelle besitzen. Deren Eigentümer ist vielmehr in seiner Verfügung hierüber völlig frei. Da Sie sich mit den Nachbarn angegebenermaßen sehr gut verstehen, wäre es ratsam, den Teil des von Ihnen zu erwerbenden Geländestreifens herauszuvermessen und im Anschluss per zwingend notwendigem notariellen Vertrag käuflich zu erwerben. Einem solchen Eigentumsübergang könnten dann auch sonstige Interessenten nicht entgegen treten.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen ersten Informationen gedient zu haben, sowie für weitere Rückfragen und Erläuterungen jederzeit zur Verfügung stehend verbleiben wir mit der abschließenden Bitte um ergänzende Mitteilung Ihrer vollständigen postalischen Anschrift und
freundlichen Grüßen
Bitburger Anwaltskanzlei
Bretz ▪ Wälz ▪ Theisges
Westpark 2, 54634 Bitburg
Tel. (0 65 61) 6 93 71-0
Fax (0 65 61) 6 93 71-200
eMail: Kanzlei@bitburger-anwaltskanzlei.de
Homepage: www.bitburger-anwaltskanzlei.de
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592 Tage her |
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