Gefragt von:
bingoingo
in
Strafrecht
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714 Tage her
DaQuasi's Antworten
Hallo,
ich möchte nicht gleich mit meiner ersten Antwort "Klugscheissen" aber ich müsste dich korrigieren:
Beim Streamen wird der Inhalt nicht auf der Festplatte, sondern im sog. Cache gespeichert.
Kurzfristig wird der User damit in der Besitzer des Materials und die technische Möglichkeit besteht wie o.a. der Weiterverbreitung.
Ich möchte nur darauf Hinweisen, dass deutlich zwischen Cache und HDD unterschiden werden muss.
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571 Tage her |
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