Gefragt von:
Mr.Strat
in
Vertragsrecht
-
553 Tage her
Mr.Strat's Antworten
Besten Dank an die Fachleute, die sich bemühen meine Anfrage zu kommentieren und die Rechtslage zu durchleuchten.
Ich hatte das Hotel auf die AGB´s hin angeschrieben und sie haben folgendes geantwortet: "In Zeiten der vielen Umbuchungen und Absagen, sind wir in der Regel dazu gezwungen, sollchen Passus mit aufzunehmen. Ich kann Ihnen aber vergewissern, das wir diesen Passus In den letzten 360 Tage nicht anwenden mussten. Gern nehme ich den Passus bei Ihnen schriftlich raus, und freue mich Sie persönlich kennenzulernen."
Musikalische Gruß
Mr. Strat
Answered
552 Tage her |
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