Gefragt von:
Susanne
in
Ebay-Recht
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538 Tage her
Susanne's Antworten
Danke für die Nachfrage. Der Verkäufer sagt, daß die Uhr jetzt nicht mehr sofort einzustellen wäre, jeder würde mutmaßen, daß damit etwas nicht stimmt. Sie hat ein Angebot an unterlegenen Bieter gemacht, der jetzt vorsichthalber bereit ist, deutlich weniger zu zahlen. Ich soll die Differenz in Höhe von 300€ zahlen. Darauf bin ich nicht eingegangen. Jetzt soll ich freiwillig 200€ zahlen und alle Ansprüche aus dem Kauf wären erloschen. Ich weiß, daß der Verkäufer auf den Kauf bestehen könnte, aber eben das tut er nicht. Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, daß dann kein Schadenersatz möglich ist. Aber Rechtssprechung ist nicht immer gerecht. Die Ebay Einstellgebühr habe ich bereits ersetzt. Ansonsten ist eigentlich bisher kein Schaden entstanden. Er hat die Uhr ja noch und diese müßte eigentlich auch für einen höheren Preis als mein Gebot verkäuflich sein. Viele Grüße Susanne
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538 Tage her |
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