Hallo Wonderfuldays,
ich glaube das du meine Frage , nicht richtig verstanden hast bzw nicht richtig beantwortet hast.
Dieses Schreiben ist nicht von einem Gericht sondern von der Zulassungsstelle.
In diesem Schreiben ist auch von keinem richterlichen Beschluss die Rede.
Die begangende Tat ist auch keine Straftat, wie du behauptest, sondern nur eine OWÍ (Ordnungswidriganzeige ).
MfG Namubo
Stell dir vor, genau deine Rätschläg habe ich im Vorfeld (Heute) befolgt.
Bin eine ganze Ecke schlauer. Also mit der FSS (Führerscheinsperre) hattest du zum Teil recht. Im günstigen Fall ( welches bei mir zutreffen kann, weil ich seid dem Vorfall, seid 5,5 Monaten, clean bin) könnte ich nach bestandener MPU etc Haarprobe meinen FS in 6-12 Montaten wieder bekommen.
Mein Anwalt wunderte sich nur über den Zeitraum zwischen der Auffälligkeit und der FSS.(Akteneinsicht angeforderd)
5,5 Monate konnte ich demnach , wenn ich es nicht aufgegeben hätte, als tickend Zeitbombe weiterhin am Strassenverkehr unterwegs gewessen sein.
Gruß Namubo