Hallo tsikora.
Städte,Gemeinden und Landkreise können den Winterdienst übertragen.Sind allerdings verpflichtet den Winterdienst zu überwachen.Hinzu kommt ,wurde auf Einschränkung im Winterdienst hingewiesen.Das wäre dann der Fall wenn nicht ausreichend Streugut vorhanden ist oder es dem Winterdienst nicht möglich ist mit Fahrzeugen auszurücken.Ein weiteres Problem ist die Frage:Hättest du nicht noch vorsichtiger fahren können?Das bedeutet du bist in der Beweispflicht.So würde ich deine Frage m.E. mit Nein beantworten.
Gruß Ralf
Hallo Eva.
Grundsätzlich gilt jedes Fahrzeug,das öffentliche Verkehrswege nutzt, muß zur Winterszeit mit Winterreifen ausgestattet sein.Ansonsten wird das mit hohen Geldbußen geahndet.
Gruß Ralf
Hallo Peter.
Wer seinen Versicherungsschutz im vollem Umfang erhalten will sollte schon zur Winterzeit Winterreifen,oder M+S Reifen an seinem Fahrzeug haben.In der Winterzeit haben Autofahrer mit Glatteis,Schneeglätte,Schneematsch,Eis oder Reifglätte zu tun.
Gruß Ralf