Gefragt von:
benny61
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Allgemein
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510 Tage her
benny61's Antworten
Vielen Dank für Deine Antwort. Ja, einen RA werde ich aufsuchen müssen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt ja, dass auf Grund des zu spät eingereichten Beschlusses - die Beschwerde abgewiesen wurde. Dort ist doch die nachweisbare Schuld des RA.
Nachweisen, dass er es vorsätzlich gemacht hat, dürfte kaum möglich sein...
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502 Tage her |
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