Gefragt von:
Cockerspaniel
in
Mietrecht
-
508 Tage her
Cockerspaniel's Antworten
Ja das stimmt wohl. Er hat mir die Kündigung ausgesprochen . Max den 31.1.2011 die Wohnung zu Räumen. Nun sollte ich einen Mietaufhebungsvertrag Unterschreiben was ich natürlich NICHT getan habe. Ich denke hier in Deutschland gilt ein Recht. Und dazu gehört doch auch das Recht etwas Zeit zu bekommen. Muss der Vermieter nicht eine Räumungsklage oder sonstiges erstreiten wenn ich nicht freiwillig gehe????? Das dauert doch etwas. Oder nicht?
Answered
508 Tage her |
Kommentare lesen (2)
Antwort lesen