Gefragt von:
LaBl
in
Internetrecht
-
468 Tage her
davidguetta's Antworten
Hi LaBi,
also rechtlich gesehen bin ich mir (fast) sicher, dass dies nicht legal ist.
Selbst beim Anschauen von Videos und Filmen (bei Portalen wie z.B. kino.to o.ä.) lädt man Daten in seinen Arbeitsspeicher, was laut Bundesgerichtshof bereits als "Vervielfältigung" im Sinne des UrhG angesehen wird. Bei Youtube ist dies ähnlich, die Schuldigen sind jedoch "noch" die Uploader, vor allem bei Videos von bestimmten Songs, deren Rechte immer noch bei den Urhebern verbleiben.
Solche Shareware-Programme wie dieser MP3-Downloader sind demnach auch nicht 100%ig legal, nur (noch) nicht groß verfolgt. Ich würde demnach davon absehen, Videos von Youtube runterzuladen.. du verstößt in jedem Fall gegen die Urheberrechte entweder der Künstler oder eben der "Videohersteller"..
See ya
Answered
467 Tage her |
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