Gefragt von:
ling
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Allgemein
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463 Tage her
ling's Antworten
Hallo nuxx,
ich stimme Ihnen zu, dass die Frage komplex ist. Die Rechtsanwaltsschiene ist für mich leider zu teuer. Dennoch hoffe ich, dass ein Wissender möglicherweise mitlesen wird.
Wie gesagt stellt sich ja in Kurzform die Frage: Wie der Beweis eingebracht werden muss und in welcher Form. Bei wem dem Rechtspfleger oder Richter am AG oder aber auch der nächst höheren Instanz in Form einer Beschwerde sprich LG.
Trotz allem danke ich Ihnen nuxx für Ihre Anregung in der Sache
Mit freundlichen Grüßen
ling
Answered
462 Tage her |
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