Hallo Peter,
ich danke Dir für Deine Antwort. Ich habe Dir etwas spät geantwortet, weil ich sehen wollte, ob sich auf meine Frage hin noch etwas tut.
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Es war auch meine Absicht zu einem Anwalt zu gehen - nur zu wem? Denn diese Frage kann ja bekanntlich teuer werden. Hat man keinen guten Anwalt, kann das Ganze nach hinten losgehen. Zu Deiner Bemerkung, richtig ist auch, dass der Missbrauch von Notrufen eine Straftat ist oder zumindest bestraft wird. In meinem Fall habe ich aber weder einen Notruf absichtlich ausglöst noch ist gesichert, ob ich ihn überhaupt ausglöst habe. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. Du hast aber richtig verstanden, dass überhaupt in Frage gestellt werden muss, ob ich den Notruf ausgelöst habe. Mit abwarten ist aber nicht viel, denn ich habe die Kostenrechnung bereits erhalten. Dennoch danke und Gruß Vincent