Gefragt von:
melih yildiz
in
Verkehrsrecht
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429 Tage her
jennifer's Antworten
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:
von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
mindestens zwei Punkte in Flensburg
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:
Fahrverbot ab 0,5 Promille
Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille, siehe hierzu den Artikel "Promillegrenzen")
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427 Tage her |
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