Gefragt von:
Portuga
in
Gesellschaftsrecht
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276 Tage her
Bübi's Antworten
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Aber bei mir hat sich diese nicht drum gekümmert und den Vorgang nach meinem Erinnerungsschreiben richterlich einstellen lassen. Nach meiner Erfahrung stehen Eidesstattliche Erklärungen nur auf dem Papier und sind deshalb Papiertiger. Die Anwälte bekommen für diese Rechtsverfolgung fast kein Geld und sind auch an einer Verfolgung nicht interessiert. Wer Recht hat, hat noch lange nicht die Möglichkeit dieses auch zu bekommen.
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9 Tage her |
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