Gefragt von:
Steinz
in
Familienrecht
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257 Tage her
Brandungsfelsen's Antworten
Hallo,
bei Unterhaltsstreitigkeiten ist normalerweise das örtliche Amtsgericht zuständig. Die Forderungen betreffen ja nicht nur den Zeitraum deiner Minderjährigkeit sondern auch die Gegenwart.
Hier nochmals allgemeine Infos zum Unterhaltsanspruch:
http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/unterhaltsanspruch-des-kindes
Wenn du dir unsicher über die Höhe des Unterhalts bist, kannst du dich auf http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/voraussetzungen-des-kindesunterhalts#dusseldorfer-tabelle umsehen.
MfG
Answered
188 Tage her |
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