Gefragt von:
greenhorn
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Allgemein
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661 Tage her
bingoingo's Antworten
Nein, das Wohnrecht erlischt nicht durch die Zwangsversteigerung. Du kannst aber davon ausgehen, dass einen potentieller Interessent vom Ersteigern abgehalten wird, wenn er sieht, dass noch ein Wohnrecht besteht. Besser wäre es wenn das Wohnrecht vorher aufgehoben wird (was wohl kaum der Fall sein wird, wenn deine Eltern da wohnen).
Anders ist das nur, wenn es sich um ein Altrecht handelt:
"Bei einer Zwangsversteigerung aus einem vorrangig eingetragenen Recht erlischt das Wohnrecht; deshalb muss - wenn das Wohnrecht Teil des Kaufpreises war - der Käufer dem Verkäufer Schadenersatz leisten. Ist das Wohnrecht aber als Altenteil anzusehen (zum Beispiel: Eine Mutter übergibt das Haus mit Gaststätte an ihren Sohn und erhält dafür Wohnrecht und Leibrente) bleibt es auch von einer Zwangsversteigerung unberührt."
Wer es nicht glaubt: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0428/immobilien/0075/index.html
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660 Tage her |
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