Gefragt von:
Webech
in
Verkehrsrecht
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524 Tage her
sirius2's Antworten
Hallo!
Also Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer. In einer Tempo 30 Zone darf man als Radfahrer also auch nicht schneller fahren 30 km/h... oder wenn außerorts nur Tempo 70 erlaubt wird (wobei... wer schafft das schon...). Wenn es allerdings keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschilder gibt und nur die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, dann gilt diese nicht für Radfahrer sondern nur Autos. Ansonsten müssen Radfahrer sich aber immer an § 1 StVO halten, wonach jeder nur so schnell unterwegs sein darf, dass er sein Gefährt sicher beherrscht.
Gruß
siri
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524 Tage her |
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