Gefragt von:
Samantha90
in
Familienrecht
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645 Tage her
Timo E.'s Antworten
Hey,
klingt für mich, als richte sich die Frage nach der generellen rechtlichen Lage des Umgangsrechts.
Also soweit ich weiss, erging 2004 mal ne "Grundsatzentscheidung" vom OLG Köln, die besagte, dass
prinzipiell ein Besuch der Großeltern dem Kindeswohl entspricht.
Somit wird gerade das Umgangsrecht der Großeltern unterstützt, da es für die Erziehung des Kindes wichtig ist, dass das Kind nicht nur auf Vater, Mutter und Geschwister beschränkt wird.
Der Umgang mit den Großeltern fördert gerade die seelisch-geistige Entwicklung des Kindes insgesamt. (Az.: 4 WF 4/04)
Der § 1685 BGB wurde aufgrund dessen 1998 eingeführt, soviel ich weiss...
Würde also sagen, dass die Großeltern ein Umgangsrecht haben.
Gruß
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645 Tage her |
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