Gefragt von:
czarnyan2199514
in
Strafrecht
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714 Tage her
n0b's Antworten
Hi Seppel!
"Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vormund haften für ihre Kinder."
Darüber hatten wir hier schon diskutiert...
http://www.recht-gehabt.de/fragen/allgemein/wer-haftet-fuer-enstehenden-schaden-durch-das-kind-bei-geschiedenen-eltern-mutter-oder-vater_87
Eltern haften nicht grundsätzlich sondern nur wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, was man wohl kaum bejahen kann wenn ein kind einfach nur am pc sitzt...
Answered
691 Tage her |
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