Ja. Du bist straffällig geworden, der Brief ist vom Gericht, welches der Polizei übergeordnet ist. Du kannst ihn aber an jeder Polizeiwache abgeben. Hauptsache in 6 Tagen, sonst ists die nächste Straftat. Stell Dich mal auf 5 Jahre zu Fuss gehen ein, wenn du die mpu schaffst sonst 15. viel glück beim rest...
Gehe direkt Morgen Früh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nur ich befürchte,da die FeB den FS zuerst einmal einziehen kann. Denn wir sagen mal Du gibst ihn nicht ab, wirst angehalten und die Polizei hält Rückfrage, kommt u.U .Fahren ohne FE dazu und das während einer evtl. Sperrzeit wäre dann eben nahe am Straftatbestand. Solltest du wg der Anzeige/Polizei Rec ht haben, kann der Anwalt wegen Akteneinsicht ihn schneller zurückfordern. Gruss
Zum Anwalt der Stellt Strafanzeige und dann wird genau festgestellt wer wann was wo gemacht hat. das recht hat jeder und die schule kann gar nix verbieten
man sollte allerdings davon abstand nehmen die frau jetzt noch weiterhin irgendwem irgendwo hinzuschicken... kann man nach urteilsspruch immer noch machen