Gefragt von:
pethi
in
Arbeitsrecht
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703 Tage her
Peter lausig's Antworten
Ein Anspruch auf Abfindung kann sich aus dem Tarifvertrag, aus einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder aus einem Sozialplan ergeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Rationalisierung oder sonstigen betrieblichen Maßnahmen die Kündigung ausspricht. Zudem ist ein Abfindungsanspruch dann möglich, wenn der Arbeitgeber z.B. regelmäßig Abfindungen bei Kündigungen zahlt. Dies ergibt sich dann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz wonach keine Benachteiligungen zwischen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz herrschen dürfen.
Die Höhe der Abfindung richtet sich stets nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder im Einzelfall durch Festlegung des Gerichts. Die Faustregel lautet: „Halber Monatsverdienst pro Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses“.
Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/kuendigung-und-abfindung-wann-habe-ich-ein-anrecht-darauf.html
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702 Tage her |
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