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Anhaltende Ruhestörung durch neuen Besitzer der Gaststätte, die sich im Haus befindet
Folgende Situation: In einem Mehrfamilienhaus (Altbau)befindet sich unten eine Gaststätte. Seit diese neu eröffnet wurde, kommt es fast täglich zu Lärmbelästiungen durch laute Musik &Gegröle. Ruhezeiten werden nicht eingehalten und zu Geruchsbelästigung durch Nikotin und durch einen vor der Wirtschaft aufgestellten Grill, die normalerweise keine Küche hat.
Mehrfache Unterrredungen mit dem Wirt verliefen so, dass dieser versicherte, leiser zu werden. Doch war dieses nach 20 Minuten vergessen. Ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter wurde wie folgt beantwortet.
Es hätte sich sonst keiner beschwert, was nicht korrekt ist,
denn die Eigentümerin hat sich auch schon beschwert. Zudem sind die unteren Nachbarn altersbedingt sehr schwerhörig.
Zuerst hatte die Gaststätte wochentags bis 22.00 Uhr und am Wochenende bis 0.00 Uhr geöffnet, jetzt steht dort jedoch open end. Ist das in einem reinen Wohngebiet zulässig und welche Schritte sind möglich, um sich in der Wohnung wieder ausruhen zu können?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis.- Gefragt von derla am 24. Jul 2010 um 23:30
- Schlagwörter: Anhaltende Ruhestörung durch neuen Besitzer der Gaststätte die sich im Haus befindet
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Hallo derla! Ich würde mich mal an das Gewerbeamt vor Ort wenden, die können dem Gastwirt Auflagen machen wenn er sich nicht an die Ruhezeiten hält oder z.b. verbieten draußen einen Grill aufzustellen bzw. open end zu öffnen... soweit ich weiß gibts eigentlich sperrzeiten ab denen geschlossen werden muss.
- Beantwortet von nuxx
am 25. Jul 2010 um 22:17
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- Beantwortet von nuxx
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Ich würde schriftlich alle Beschwerden von allen Mietern sammeln und in einem Sammelbrief an den Vermieter schicken, dann sieht er ja wer sich alles beschwert. Ansonsten die Miete mindern wenn er keine Abhilfe shcickt. AUf jeden Fall würde ich erst mal ne Frist setzen, innerhalb derer er für Ruhe sorgen soll..
Hat dein vermieter denn auch die Gaststätte vermietet?- Beantwortet von Anonymer Nutzer am 26. Jul 2010 um 09:31
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