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FRAGE
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Anwaltswechsel
Hat mein Anwalt in einem schwebenen Verfahren noch Anspruch auf sein volles Honorar (Streitwert 160.000 €) wenn ich kein Vertrauen mehr in ihn habe und den AW wechseln möchte?
- Gefragt von alex444 am 5. Jan 2011 um 13:32
- Schlagwörter: Anwaltswechsel Honorarrecht
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ANTWORTEN (1)
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Hallo!
Erbrachte Teilleistungen können natürlich auch abgerechnet werden. Das volle Honorar kann er natürlich nicht verlangen.
Grüße!- Beantwortet von nuxx
am 5. Jan 2011 um 15:40
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- Beantwortet von nuxx
Hallo und vielen Dank, dass würde bedeuten er müsste einen Teil der Vorauszahlung zurück erstatten und der neue Anwalt würde ja auch wieder vom Streitwert berechnen!
Grüße zurück!
kommentiert von alex444 am 6. Jan 2011 um 12:03