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ANTWORTEN (1)
  • nuxx
    0 0

    Hallo!
    Erbrachte Teilleistungen können natürlich auch abgerechnet werden. Das volle Honorar kann er natürlich nicht verlangen.

    Grüße!

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 5. Jan 2011 um 15:40
    Kommentare (1)
    • Hallo und vielen Dank, dass würde bedeuten er müsste einen Teil der Vorauszahlung zurück erstatten und der neue Anwalt würde ja auch wieder vom Streitwert berechnen!

      Grüße zurück!
      kommentiert von alex444 am 6. Jan 2011 um 12:03


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