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FRAGE
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Darf der Vermieter das Schloss auswechseln ,nach der Kündigung?
Darf der Vermieter das Schloss auswechseln ,wenn das Amt eine einzige Monatsmiete nicht gezahlt hat und die Kündigungfrist eigentlich seit 31.12.2009 vorliegt?
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ANTWORTEN (3)
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Was meinst du mit "die Kündigungsfrist liegt seit ... vor"?
- Beantwortet von Nino H.
am 24. Jun 2010 um 19:46
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- Beantwortet von Nino H.
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Nein, kündigen darf man erst, wenn zwei Mieten nacheinander nicht pünktlich gezahlt wurden.
- Beantwortet von griller2000
am 25. Jun 2010 um 11:44
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- Beantwortet von griller2000
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nein darf er nicht, der mieter darf so lange wohnen wie der mietvertrag läuft
- Beantwortet von shaker0202
am 28. Jun 2010 um 16:49
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- Beantwortet von shaker0202