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darf der vermieter mir zugang zum geminsamen schuppen über ein fremdes grundstück zumuten?
hallo, ich wohne in einem mehrfamilienhaus, unten wohnt meine schwester oben ich. beim einzug dachte ich das der garten der schwer zugänglich ist, weil kind und hund dort unaufbesichtigt tollen können, beiden parteien gehört. nun wollte ich mit meiner schwester klären , da ich eh kein interesse an dem garten habe und eine privatsphäre auch nicht geboten wäre, das sie den garten dauerhaft anektieren dürften, dafür aber auch die pflege des selbigen übernehmen.daraufhin offerierte mir meine schwester das der garten ohnehin zu ihrem grundstück zählen würde.
jetzt zu meinem problem: im mietvertrag steht leider nicht explizit etwas über einen garten, aber :
" der mieter ist berechtigt, gemeinschaftsräume "(vermutlich der schuppen)" und -anlagen "(evtl der garten?)" gemäß der hausordnung mitzubenutzen."
jetzt zu meiner frage,
um zum schuppen zu kommen müsste ich also durch den garten meiner schwester, was demnach ihr privatgrundstück wäre, sie sagte, bei ihrem einzug hat man ihnen gesagt , das sie mir, also dem obenewohnenden mieter, den weg zum schuppen freihalten müssten.
also ist sowas rechtens? darf ein vermieter zwei vermeintlich fremden parteien zumuten das die eine partei über das privatgrundstück der anderen zu seiner parzelle gehen muss? oder hat meine schwester sogar was falsch verstanden und ich darf diesen garten doch mit benutzen , was ja auf die einzige anlage, auf dem grundstück hinweisen würde?
sie meinte dann noch mein "garten" wäre ein wegesrand von höchstens 2 meter breite , der vor meiner haustür zur strasse verläuft. darf man sowas als garten bezeichnen?
zum schluss, ich habe nicht vor ein vermeintliches recht durchzusetzen, da ich mit meiner schwester gut auskomme und wir die philosophie verfolgen, das man mit reden mehr erreicht als mit anwälten. aber da mich ein hoher gerechtigkeitssinn plagt, brennt mir mein recht halt unter den fingern.
würde mich über ein paar konstruktive antworten sehr freuen :)
PS; ich bitte vermeintliche rechtschreibfehler zu entschuldigen, ich lege mehr wert auf inhalt,als auf penibilität
PPS: ach ja sollte die frage auftauchen warum ich das die vermiterin nicht persönlich frage, die dame ist schon etwas älter und man wohnt hier auf dem land und hier wird mehr unter der hand gemacht, sie würde die frage mit hoher wahrscheinlichkeit als belästigend empfinden und ich möchte auch nicht voreilig geister beschwören , die man im grunde auch ruhen lassen könnte- Gefragt von razcal am 8. May 2011 um 11:05
- Schlagwörter: mietrecht grundstück vermieterrecht zumutung