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Eigenbedarfkündigung
hallo zusammen, ich (51) habe insgesamt mit meiner exfrau 3 immobilien.2 häuser und eine eigentumswohnung50qm 2Zi. in dem einem haus wohnt meine exfrau in dem anderem wohnen meine exschwiegereltern als mieter drin und zahlen regelmäßig miete. jetzt habe ich auf dieses haus eigenbedarf angemeldet.verständlicherweise habe ich die unterschrift neiner exfrau nicht erhalten, so konnte ich als eigentümer nur meine unterschrift drunter setzen. ist dies ein formfehler und kann die eigenbedarfkündigung jetzt nicht rechtskräftig werden obwohl ich gute formulierte gründe angegeben habe.??? gruß o.wagner
- Gefragt von icedog007 am 18. May 2011 um 09:07
- Schlagwörter: eigenbedarfkündigung formaler fehler