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Eigenbedarfs Kündigung
Hallo,
kann man einem Mieter aus Grund des Eigenbedarfs ohne weitere Erklärungen kündigen? Und müsste man eventuell dem gekündigtem Mieter eine gleichwertige Wohnung suchen obwohl er sozialhilfe Empfänger ist?- Gefragt von A.Be. am 16. Feb 2011 um 11:36
- Schlagwörter: Eigenbedarfs Kündigung Mietvertrag
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Moinsen,
also die Eigenbedarfskündigung ist unter § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu finden.
Und wie diese begründet werden muss! Ohne gerechtfertigte Begründung wird das mit der Kündigung nix. Das mit der gleichwertigen Wohnung wird, denk ich, nicht vorausgesetzt.
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 16. Feb 2011 um 17:06
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- Beantwortet von Timo E.
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Soweit ich weiß, muss man keine gleichwertige Wohnung anbieten.
- Beantwortet von Peter H.
am 17. Feb 2011 um 13:13
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- Beantwortet von Peter H.
Vielen Dank für die Antwort Timo....
kommentiert von A.Be. am 17. Feb 2011 um 09:46