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  • Cockerspaniel
    0 0

    Fristlose Kündigung meiner Wohnung

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem wozu ich gerne mal eine andere Meinung hören möchte. Mein Vermieter hat mir die Fristlose Kündigung meiner Wohnung ausgesprochen. Auch ein persönliches Gespräch hat nichts gebracht um einfach zusammen einen vernünftigen Weg zu finden. Deshalb habe ich mich auf der Suche nach einer anderen Wohnung gemacht und auch eine zum 15.4.2011 gefunden. Dieses ist aber noch eine Zait hin und ich stelle mir die Frage ob mein jetziger Vermieter jetzt etwas gegen mich anstellen kann???? Ich denke da an Zwangsräumung usw. Irgendwelche Titel oder so liegen ihm nicht vor. Ich freu mich auf Zuschriften von Euch.
    Vielen Dank

    Gefragt von Cockerspaniel am 30. Dec 2010 um 16:46
    Schlagwörter: Miete Fristlose Kündigung 

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ANTWORTEN (2)
  • nuxx
    0 0

    Hallo Cockerspaniel!

    Fristlos bedeutet sofort... bis zum 15.4.2011 hast du ganz bestimmt keine Zeit... du kannst natürlich einfach abwarten... aber dann wird der Vermieter dichauf Auszug verklagen und du hast ne Menge Gerichtskosten am Hals... das würde ich lieber lassen.

    Gruß
    nx

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 30. Dec 2010 um 16:52
    Kommentare (3)
    • Ja das stimmt wohl. Er hat mir die Kündigung ausgesprochen . Max den 31.1.2011 die Wohnung zu Räumen. Nun sollte ich einen Mietaufhebungsvertrag Unterschreiben was ich natürlich NICHT getan habe. Ich denke hier in Deutschland gilt ein Recht. Und dazu gehört doch auch das Recht etwas Zeit zu bekommen. Muss der Vermieter nicht eine Räumungsklage oder sonstiges erstreiten wenn ich nicht freiwillig gehe????? Das dauert doch etwas. Oder nicht?
      kommentiert von Cockerspaniel am 30. Dec 2010 um 17:00

    • Das mit der Räumungsklage stimmt... wenn du die allerdings verlierst, dann bleibst du auf den Kosten sitzen... es kann aber rein theoretisch auch sein, dass der Vermieter die Räumungsklage verliert, wenn die fristlose Kündigung unwirksam war... das scheint er zu befürchten, denn sonst würde er nich den Aufhebugnsvertrag anbieten... vllt. solltest du vom Anwalt prüfen lassen ob die fristlose Kündigung wirksam war und es sich dementsprechend lohnt, auf das Ausbleiben des Prozesses zu spekulieren!?
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 30. Dec 2010 um 17:02

    • Naja aber ich denke so zumindest Zeit zu gewinnen. Egal ob es dann Geld kostet oder auch nicht. Für mich ist in Moment die Zeit das wichtigste, und ich weiss ansonsten nicht wie ich dieses Problem so schnell regeln kann. Und sofern es vor Gericht gehen soll dann wird es etwas dauern. Oder wie siehst Du das????? Gibt es ansonsten noch einen Weg sowas anders zu klären?
      kommentiert von Cockerspaniel am 30. Dec 2010 um 17:06


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  • Timo E.
    0 0

    Na ja..
    also wenn man an die Mietnomaden denkt, die sich eben genau die Wartezeit bei den deutschen Gerichten zu Nutze machen, finde ich deine Idee mit der Zwangsräumung ziemlich daneben.

    Solltest Du Dich unfair behandelt fühlen, dann such besser kurz einen Anwalt auf, der deine Kündigung prüft und wähle dann deinen Lösungsweg.

    Gruß

    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 1. Jan 2011 um 17:04

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