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ANTWORTEN (2)
  • stylewars
    0 0

    Hi,

    soweit ich weiß, hatte man damals nur dann Anspruch auf Mietminderung, wenn man den Mangel sofort gemeldet hat.
    Mittlerweile glaube ich aber, dass man zwar rückwirkend die Mieteminderung nicht geltend machen kann, aber ab sofort sozusagen die Miete mindern darf. Vorher muss man aber ja den Vermieter darauf aufmerksam machen u ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.. Das hätte ich jetzt gesagt..

    LG

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 29. Jun 2011 um 00:07

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  • penny
    0 0

    du musst den mietmangel sofort anzeigen, sobald du ihn entdeckt hast. hast du das getan, kannst du die mietminderung auch rückwirkend geltend machen, denn bei einigen dingen ist vielen nicht klar, ob sie mindern können oder nicht.

    Beantwortet von penny am 29. Jun 2011 um 16:57

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