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FRAGE
  • tatijana
    0 1

    kann man gegen die kündigung klagen

    bin+bei+mein+vater+eingezogen+die+baugenosssenschaft+will+das+ich+auziehen+deshlb+wurde+mein+vater+gekündigt nach 23 jahren.er ist rentner wohnend in ausland im moment-jetzt muss ich raus mit 3kindern ist es rechtens? die miete wird immer pünklich gezahlt-

    Gefragt von tatijana am 16. Oct 2010 um 13:26
    Schlagwörter: kann man gegen die kündigung klagen 

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ANTWORTEN (2)
  • nuxx
    0 0

    Ein Vermieter braucht immer einen Kündigungsgrund. Also entweder weil die Miete nicht gezahlt wurde oder der Vermieter die Wohnung für sich selbst braucht: Sonst kann er einen nicht vor die Tür setzen.

    Was steht denn in der Kündigung, auf welchen Grund beruft er sich?

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 16. Oct 2010 um 14:03

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  • tatijana
    0 0

    ja weil ich nicht rechtens eingezogen bin,meint die baugeselschaft obwohl ich schon seid meiner kindheit hir gewohnt haben.bin dan ausgezogen und habe gehiratet.dan wieder eingezogen da ich auf wohnungsuche war hatt mich mein vater wieder aufgenommen.

    Beantwortet von tatijana am 16. Oct 2010 um 14:07
    Kommentare (3)
    • Und warum solltest du da unrechtmäßig wohnen? Wer hat denn den Mietvertrag abgeschlossen?
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 16. Oct 2010 um 14:09

    • der mietvertrag ist auf mein vater .ich habe kein vetrag
      kommentiert von tatijana am 16. Oct 2010 um 14:13

    • Hallo Tatijana,

      also wenn du keinen Vertrag hast ist die Sache doch klar... dann darfst du da natürlich auch nicht wohnen!

      Gruß
      Peter
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 16. Oct 2010 um 15:17


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