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Kann unser Vermieter uns das Zimmer im Keller wieder wegnehmen?
Wir leben in einer offiziellen 3 Zimmerwohnung, aus der wir eine 4 Zimmerwohnung gemacht haben. Im Mietvertrag steht allerdings 4 Zimmer Wohnung. Der Vermieter hat uns ein weiteres Zimmer im Keller dazu gegeben. Auch unsere Vormieterin hatte dieses Zimmer für Ihre Tochter. Jetzt will der Vermieter dieses Zimmer wieder haben. Er sagt es steht nicht im Mietvertrag. Müssen wir es ihm geben, obwohl im Mietvertrag 4 Zimmer stehen? Unsere Wohnung ist doch offiziel eine 3 Zimmerwohnung.
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Also wenn offiziell im Mietvertrag steht, dass es eine 4-Zi-Whg ist, ihr aber in einer 3-Zi-Whg lebt, wodurch euch der Vermieter ein 4. Zi. dazu gegeben hat, um Euch u dem Mietvertrag gerecht zu werden, so habt ihr m.E. Definitv einen Anspruch auf das Zimmer!
Wenn er partout nicht will, würde dies sicherlich als wichtiger Grund gelten, um ihm fristlos zu kündigen.
So far!- Beantwortet von stylewars
am 15. Sep 2010 um 11:09
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- Beantwortet von stylewars
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Würde da stylewars recht geben.
Das 4. Zimmer (und sei's im Keller) ist Bestandteil des Mietvertrags und gehört klar zur "Leistungspflicht" des Vermieters.- Beantwortet von Nino H.
am 16. Sep 2010 um 12:57
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- Beantwortet von Nino H.